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   BVerfG, 29.09.2000 - 2 BvR 1507/96   

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https://dejure.org/2000,3635
BVerfG, 29.09.2000 - 2 BvR 1507/96 (https://dejure.org/2000,3635)
BVerfG, Entscheidung vom 29.09.2000 - 2 BvR 1507/96 (https://dejure.org/2000,3635)
BVerfG, Entscheidung vom 29. September 2000 - 2 BvR 1507/96 (https://dejure.org/2000,3635)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Gleichstellung - Lehrer - Öffentlicher Dienst - Subsidiarität - Verfassungsbeschwerde - Fachgericht - Verwaltungsgericht

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 90 Abs. 2; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 100 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde gegen den Fortfall von Zulagen für neu eingestellte Lehrer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 73
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83

    Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2000 - 2 BvR 1507/96
    Es ist ihm aber zuzumuten, gegen die behaupteten Eingriffe zunächst Abhilfe vor den Fachgerichten zu suchen (vgl. BVerfGE 68, 319 ; 70, 35 ; 71, 305 ; 74, 69 ).

    Auf diese Weise wird vermieden, dass eine Normenkontrolle unter Loslösung von der konkreten Anwendung der betreffenden Norm im Einzelfall und ohne Vorklärung der Tatsachen und Rechtsfragen durch die zuständigen Gerichte vorzunehmen ist (vgl. BVerfGE 74, 69 ; 90, 128 ).

    Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob der Verwaltung durch das Gesetz beim Erlass des Vollzugsaktes ein Entscheidungsspielraum eingeräumt ist (vgl. BVerfGE 58, 81 ; 71, 25 ; 72, 39 ; 74, 69 ; 79, 1 ).

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2000 - 2 BvR 1507/96
    Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob der Verwaltung durch das Gesetz beim Erlass des Vollzugsaktes ein Entscheidungsspielraum eingeräumt ist (vgl. BVerfGE 58, 81 ; 71, 25 ; 72, 39 ; 74, 69 ; 79, 1 ).

    Bei der Rechtsanwendung durch die sachnäheren Fachgerichte können - auf Grund besonderen Sachverstands - möglicherweise für die verfassungsrechtliche Prüfung erhebliche Tatsachen zu Tage gefördert werden (vgl. BVerfGE 56, 54 ; 79, 1 ).

  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2000 - 2 BvR 1507/96
    Bei der Rechtsanwendung durch die sachnäheren Fachgerichte können - auf Grund besonderen Sachverstands - möglicherweise für die verfassungsrechtliche Prüfung erhebliche Tatsachen zu Tage gefördert werden (vgl. BVerfGE 56, 54 ; 79, 1 ).
  • VerfGH Berlin, 02.04.2004 - VerfGH 212/03

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Nach dem Grundsatz der Subsidiarität ist eine Verfassungsbeschwerde jedoch schon dann unzulässig, wenn es dem Beschwerdeführer zumutbar ist, anderweitig fachgerichtliche Abhilfe gegen die behauptete Rechtsverletzung zu suchen (BVerfG, NVwZ-RR 2001, 73 m.w.N.).
  • VerfGH Berlin, 17.11.2021 - VerfGH 12/21

    Verfassungsbeschwerde gegen Nichtgewährung der Hauptstadtzulage für Beamte

    Das gilt bei einer Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz nicht nur dann, wenn das Gesetz einen Auslegungs- oder Entscheidungsspielraum offenlässt, sondern auch, wenn ein solcher Spielraum fehlt (vgl. Beschluss vom 2. April 2004 - VerfGH 212/03 -, juris Rn. 31; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 1. Juli 1981 - 1 BvR 874/77 u. a. - juris Rn. 84 und vom 29. September 2000 - 2 BvR 1507/96 -, juris Rn. 5 f.; st. Rspr.).
  • VerfG Brandenburg, 24.06.2004 - VfGBbg 28/04

    Subsidiarität; Vorabentscheidung; Begründungserfordernis

    Auch der pauschale Verweis des Beschwerdeführers auf die Verfahrensdauer vor den Verwaltungsgerichten vermag die Unzumutbarkeit fachgerichtlichen Rechtsschutzes nicht zu begründen (vgl. BVerfG NVwZ-RR 2001, 73), zumal es sich verbietet, von vornherein von einem Verfassungsverstoß durch das erkennende Fachgericht auszugehen (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 22. April 2004 - VfGBbg 7/04 -).
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